Grundsätzliches

Zulassung – Was ist das eigentlich?

Umso näher das Unterrichtsende der Q2 rückt, desto öfter hört man das Wort „Zulassung“ durchs Schulgebäude flattern. Mit diesem Wort ist für alle Schüler der Q2 ein wichtiger Schritt verbunden, denn nur mit der Bescheinigung „zugelassen zu sein“, hat man das Recht, die Abiturprüfungen nach den Osterferien anzutreten.

Rechtlich ist das genau geregelt: Am letzten Unterrichtstag der Q2 erhält jeder Schüler vom so genannten ZAA, dem „zentralen Abiturausschuss“, quasi die letzte Laufbahnbescheinigung, auf der auch die bis dahin erreichte Punktzahl der Qualifikationsphase notiert ist. Sind alle Zugangsvoraussetzungen zur Abiturprüfung erfüllt – d.h. man hat nicht zu viele Defizite, man hat genügend Kurse, Wochenstunden und Punkte, man hat die Pflichtbedingungen in der Fächerbelegung erfüllt – so erscheint am Ende des Formulars der wichtige Satz: „X ist zur Abiturprüfung zugelassen.“ Kleine Anmerkung der Redaktion: Eingeklammerte Kurse auf der Zulassung werden nicht mit in die Punkteberechnung einbezogen. Das System ist so automatisiert, dass es stets die bestmögliche Lösung für jeden Schüler heraussucht.

 

Punkte am Ende der Qualifikationsphase – Wie bekomme ich denn das Ergebnis?

Am Ende der Qualifikationsphase, also nach den vier Halbjahren in Q1 und Q2, muss man mindestens 200 Punkte haben, um zum Abi zugelassen zu werden. Man kann maximal 600 Punkte erreichen – mehr geht nicht. Diese Punktzahl von 200 ergibt sich, wenn man in allen Kursen mindestens glatt 5 Punkte (ausreichend) erreicht hat. Hat man in einem Fach weniger als 5 Punkte, sprich ein Defizit, kann man diese Minderleistung bzgl. der Punkte durch bessere Leistungen in einem anderen Fach ausgleichen, solange man insgesamt noch auf die 200 Punkte kommt.

Problem dabei: Man darf jedoch insgesamt nicht mehr als 7 bzw. 8 Defizite in die Gesamtqualifikation einbringen. Unter diesen 7 bzw. 8 Defiziten dürfen höchstens 3 Defizite in den LKs auftauchen – Hat man in einem LK z.B. durchgehend eine Minderleistung, also in allen vier Halbjahren 4 Punkte und weniger, dann ist keine Zulassung möglich.

Zudem darf man in keinem einzubringenden Kurs und in keinem Kurs der Pflichtbelegung 00 Punkte haben – das würde zu einer sofortigen Nichtzulassung führen (Kurs gilt als „nicht belegt“). Das heißt z.B., dass man mit einem 00-Punkte-Sportkurs sofort ausscheidet, denn Sport muss belegt werden (Belegpflicht), auch wenn die Punkte aus dem Fach Sport nicht in die Gesamtzulassung eingebracht werden müssen (keine Einbringungspflicht).

Warum dürfen manche Schüler nur 7, andere aber 8 Defizite einbringen?

Schüler, die mehr Kurse (38 bis 40) belegt haben, können sozusagen „als Ausgleich“ ein Defizit mehr einbringen. Allerdings können insgesamt höchstens 40 Kurse eingebracht werden, mindestens müssen aber 35 Kurse eingebracht werden. Die Zahl ergibt sich als Summe aus den vier Halbjahren der gesamten Qualifikationsphase.

Man könnte jetzt denken: „Ich belege mehr Kurse, eben mal 45, dann bekomme ich die 200 Punkte schon irgendwie zusammen!“ Allerdings wurde hier entsprechend vom Kultusministerium vorgesorgt, denn die Anzahl der Kurse wird im Verhältnis berücksichtigt. Die Punktsummen werden über eine Formel ausgeglichen. Vergleichbarkeit ist somit gewährleistet:

 E = (P : A) x 40

Hier ist E das Ergebnis der Qualifikationsphase.

P ist die Summe der Punkte, die man mit seinen Kursen erzielt hat. Die Punkte der Leistungskurse werden hier doppelt gezählt.

A ist die Anzahl der Kurse, die man belegt hat. Auch hier werden Leistungskurse doppelt gezählt.

 

Beispiel 1:

Der Schüler Kevin bringt die 35 Kurse ein, die er mindestens haben muss. Davon sind logischerweise 8 Kurse Leistungkurse (2 pro Halbjahr) und 27 Kurse sind Grundkurse. In jedem Kurs hat Kevin leider (oder immerhin) 5 Punkte erzielt.

27 x 5 Punkte ist 135 (Punktsumme aus den Grundkursen)

8 x 5 Punkte ist 40 x 2 = 80. (Punktsumme aus den doppelt gezählten Leistungskursen, also 80)

135 plus 80 ist 215! Damit hätte Kevin sogar mehr Punkte als nötig.

Hier greift die Formel, die letztlich Kevins Punktergebnis umrechnet, als hätte er 40 Kurse eingebracht. Setzen wir seine Zahlen in die oben stehende Formel ein:

E = (Kevins Punkte 215 : 43 (die Anzahl seiner Kurse, LK doppelt gezählt)) x 40

215 : 43 = 5.

5 mal 40 ergibt 200.

Ein Hoch auf die Mathematik: Kevins Ergebnis der Qualifikationsphase sind genau 200 Punkte!

 

Beispiel 2:

Der Schüler Julius bringt ebenfalls 35 Kurse ein. Er hat in jedem einzubringenden Kurs gigantische 15 Punkte erreicht!

Davon sind wieder 8 Kurse Leistungkurse (2 pro Halbjahr) und 27 Kurse sind Grundkurse. Also wieder 27 allerdings dieses Mal mit 15 multipliziert ergibt in den Gks 405 Punkte. In den Leistungskursen errechnen sich 8 x 15 x 2 = 240.

(Anmerkung: Man sieht hier, welches hohe Gewicht die LK haben. Obwohl es nur 8 Kurse sind, ergeben die Punkte mehr als die Hälfte der Grundkurspunkte)

405 + 240 = 645 Punkte. Das Genie hat sogar 45 Punkte mehr, als man eigentlich erreichen kann… Äh, nein! Denn auch hier greift die Formel:

E = (Julius Punkte 645 : 43 Julius Anzahl von Kursen, LKs wieder doppelt) x 40

645 : 43 = 15 (Note Eins plus). 15 x 40 ergibt 600.

Julius hat also – auch wenn er nur 35 Kurse einbringt – die höchstmögliche Punktezahl aus der Qualifikationsphase (600 Punkte) erreicht.

Eine Übersicht über die wesentlichen Regularien findet ihr hier:

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr – Bei Fragen wendet euch an eure Stufenleiter ;-)!

 

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